Überwachungstechnik eines Detektives bei Ermittlungen

Bei seinen Ermittlungen kann der Detektiv nicht alleine auf seine Augen und Ohren vertrauen. Die erfolgreichen Ergebnisse seiner Arbeit wären eher dünn gesät, wenn er nicht auf die Überwachungstechnik zurückgreifen könnte. Wie die Detektei S.E.S auf ihrer Seite www.ermittlungenallerart.de immer wieder betont, kann ein Detektiv heute nur erfolgreich arbeiten, wenn er zum einen über eine ausgewählte Ausrüstung zur Überwachung verfügt, zum anderen aber mit dieser auch umzugehen weiß. In gewisser Hinsicht kann es bei manchen Fällen, die im Auftragsbuch vom Privatdetektiv landen, ausreichen, Beobachtungen zu machen. So zum Beispiel beim Verdacht auf Schwarzarbeit – hier ist der Detektiv ein Fremder, der nicht weiter auffällt, wenn er an einer Baustelle vorbeigeht, auf der eine der illegalen Nebenarbeit verdächtige Person gerade beim Aufbau vom Dachstuhl mithilft. Ein Foto zur Beweissicherung geknipst – das geht auch in einem unbeobachteten Augenblick. Doch alles, was darüber hinausgeht, könnte schwierig werden. Längere Observationen sind nicht möglich, wenn immer wieder die gleiche Person hinter einem Menschen hergeht, fährt oder anderweitig auftaucht. Hier müssen sich die Ermittler etwas einfallen lassen – und schon ist man bei der Überwachungstechnik in all ihrer Vielfalt abgekommen.

Überwachung mit GPS-Technik

GPS kennt heute jeder von seinem Navigationsgerät oder Handy – tausende Apps für Smartphones hängen mit dieser Technik zusammen. Man teilt mit, wo man sich gerade befindet, kann aber auch einfach andere Freunde finden oder von ihnen automatisch gefunden werden. Aktiviert man diese GPS Signale, kann man damit, wie auf www.foren-alarm.de beschrieben, auch jemanden unfreiwillig überwachen. Diese Technik machen sich auch Detektive zu Nutzen. Sie bringen Sender an Fahrzeugen oder beliebigen Utensilien, die Menschen bei sich haben, an und können so zum Beispiel feststellen, ob ein Mensch das Firmengelände mit einem Laptop verlässt oder nicht. Dies spielt zum Beispiel im Falle von Wirtschaftskriminalität eine Rolle – Daten werden gestohlen, manchmal sogar von den eigenen Mitarbeitern im Betrieb. Erfährt der eingesetzte Ermittler nun, dass ein Computer, eine Festplatte oder anderes nach draußen gebracht wurde, ist dies viel leichter nachzuvollziehen und der Datenklau ist zu vermeiden. Die Überwachung mit GPS kann beliebig angewandt werden, so zum Beispiel auch bei der Diebstahlvermeidung von Autos. Wird ein Auto, an dem aus Sicherheitsgründen ein GPS Sender angebracht ist, gestohlen, kann jederzeit überprüft werden, wo sich das Fahrzeug gerade befindet – solange der Sender nicht entfernt oder deaktiviert wird. Diese satellitengestützte Überwachung funktioniert weltweit, bis auf einige Lücken, die das Satellitennetz nun einmal aufweist.

Abhörtechnik und Videotechnik: Mit Vorsicht zu genießen

Manchmal stellt man es sich als Laie sehr einfach vor, wie die Ermittlungen der Detektive zum erfolgreichen Abschluss kommen. Da wird einfach ein Telefon angezapft, eine Wohnung mit einer kaum sichtbaren Mini Videokamera ausgerüstet – und schon bekommt man Beweise, die benötigt werden. Dies ist aber ein Irrglaube, denn die Persönlichkeitsrechte einer Person sind sehr genau festgelegt. Die Detektive dürfen nicht einfach in die Wohnung eines Menschen eindringen und dort ein Telefon mit einer Wanze oder ein Blumenarrangement mit einer Videokamera versehen. Das widerrechtliche Betreten einer Wohnung ist eine Straftat und wird auch bei einem Privatdetektiv geahndet. Ebenso kann nicht einfach der private Bereich einer Person videoüberwacht werden. Selbst auf privater Ebene ist das Abhören und Überwachen eine heikle Angelegenheit, auch wenn dem Fragesteller bei board.gulli.com einige Tipps gegeben werden.

Für den Privatermittler hat der Verstoß gegen geltendes Recht noch weitere Konsequenzen. Auf illegale Art und Weise erreichte Beweise werden vor Gericht nicht zugelassen. Wer also ein Telefon abhört und das Gespräch mitschneidet oder Aufnahmen aus einer unrechtmäßigen Videoüberwachung seinem Mandanten aushändigt, riskiert, dass all die Arbeit umsonst war und sogar noch Strafe droht. Selbst im Artikel bei Wikipedia zum Thema Kommunikationsgesetz wird auf die strafrechtlichen Folgen hingewiesen: de.wikipedia.org.

This entry was posted on Mittwoch, November 23rd, 2011 at 2:09 pm and is filed under Technik. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Both comments and pings are currently closed.

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